| Baumkontrolle |
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Zu kontrollieren sind insbesondere Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, in Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an Kindergärten, an Kindertagesstätten und Schulen. Für den Zustand von Bäumen sind die Eigentümer bzw. deren Beauftragte verantwortlich. Dies betrifft schon die Privatperson mit einem kleinen Grundstück, um so mehr öffentliche Einrichtungen und Gesellschaften, vom Krankenhaus bis zur Wohnungsgesellschaft. In diesem Zusammenhang wird von der „Berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs“ gesprochen.
Wir prüfen Ihren Baumbestand auf Verkehrssicherheit und richten bei Bedarf das Baumkataster ein. Die von uns getroffenen Einschätzungen zur Verkehrssicherheit werden von unserer Haftpflicht gesichert. Wenn Sie Interesse an qualifizierter Baumkontrolle durch unser Ingenieurbüro haben, kontaktieren Sie uns. Wir stellen Ihnen ein individuelles Angebot zusammenstellen. Analog zur Baumkontrolle bieten wir auch die qualifizierte Spielplatzkontrolle nach DIN EN 1176 an. |





Mit der Baumkontrolle nach der