| Baumkontrolle |
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Zu kontrollieren sind insbesondere Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, in Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an Kindergärten, an Kindertagesstätten und Schulen. Für den Zustand von Bäumen sind die Eigentümer bzw. deren Beauftragte verantwortlich. Dies betrifft schon die Privatperson mit einem kleinen Grundstück, um so mehr öffentliche Einrichtungen und Gesellschaften, vom Krankenhaus bis zur Wohnungsgesellschaft. In diesem Zusammenhang wird von der „Berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs“ gesprochen.
Ich prüfe Ihren Baumbestand auf Verkehssicherheit und richte bei Bedarf das Baumkataster ein. Die von mir getroffenen Einschätzungen zur Verkehrssicherheit werden von meiner Haftpflicht gesichert. |




Mit der Baumkontrolle nach der