| Spielplatzkontrolle - Spielplatzkataster |
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Gemäß der DIN EN 1176 unterliegen Spielplätze einschließlich ihrer Geräte und Freiflächen der einmal jährlichen Hauptinspektion. Sie ist zum Nachweis des allgemein betriebssicheren Zustandes von Anlage und Geräten auf Spielplätzen erforderlich. Gefahrenquellen, die durch Abnutzung von Geräteteilen, Witterung und Vandalismus entstehen, müssen erkannt und gegebenenfalls behoben werden. Für den Zustand von Spielplätzen und Spielgreäten sind die Eigentümer bzw. deren Beauftragte verantwortlich. Das betrifft öffentliche Spielplätze und Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Freibäder genauso wie private Wohnungsgesellschaften oder Freizeitanlagen. Erfasst werden alle Geräte im Spielplatzkataster zusammen mit einer Lageskizze. Der Zustand jedes Gerätes wird Hauptuntersuchung erfasste im Kataster protokoliert.
Bei Bedarf kontrollieren wir Wasser, Boden, Sand und Fallschutzsubstrate auf Verunreinigungen und führen Probenahmen zur Schadstoffanalyse durch. Auf Wunsch schulen wir die Verantwortlichen vor Ort für die
Wenn Sie Interesse an qualfizierten Spielplatzkontrollen durch unser Ingenieurbüro haben, kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen ein konkretes Angebot für Ihre Situation zusammenstellen können. |



